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Ob aus Unachtsamkeit oder der subjektiven Empfindung, zu viele Steuern zu zahlen. Fehler in der Steuererklärung können zu strafrechtlichen Ermittlungen führen. Wir kümmern uns um die steuerliche Aufarbeitung problematischer Steuerfälle. 

Eine steuerstrafrechtliche Ermittlung erfordert neben der steuerlichen Aufarbeitung des Falls eine qualifizierte strafrechtliche Betreuung. 

Für die strafrechtliche  Beratung empfehlen wir gerne qualifizierte Kollegen, mit denen wir gute Erfahrungen gemacht haben, so dass die Falllösung fast wie aus einer Hand möglich ist.
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