von Rechtsanwältin Adina-Julia Schröer und Rechtsanwalt und Steuerberater Norbert Schröer, Schröer Tax Law Consulting, Freiligrathring 18, 40878 Ratingen · Heimhofstraße 5a, 57299 Burbach
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Mandatsbedingungen gelten für alle Verträge über Rechtsberatung, Steuerberatung und sonstige Leistungen, die Mandantinnen und Mandanten (nachfolgend „Mandant“) mit Rechtsanwältin Adina-Julia Schröer oder mit Rechtsanwalt und Steuerberater Norbert Schröer (nachfolgend jeweils „Berufsträger“) schließen, einschließlich Auskünften und Folgeaufträgen. Abweichende Bedingungen des Mandanten gelten nur, wenn der Berufsträger ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
Individuelle Vereinbarungen, insbesondere in der Mandatsvereinbarung oder einer Vergütungsvereinbarung, haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
2. Vertragspartner – Bürogemeinschaft, keine Sozietät
Adina-Julia Schröer und Norbert Schröer üben ihren Beruf jeweils in eigener Praxis aus und sind in einer Bürogemeinschaft verbunden. Sie bilden keine Sozietät und keine Berufsausübungsgesellschaft. Vertragspartner des Mandanten ist ausschließlich der Berufsträger, dem das Mandat erteilt wird. Nur dieser ist zur Leistung verpflichtet, nur ihm steht die Vergütung zu, und nur er haftet für die Erfüllung des Mandats.
Wird ein Mandat beiden Berufsträgern erteilt, bestehen zwei selbstständige Verträge. Jeder Berufsträger haftet nur für seine eigene Tätigkeit; eine gesamtschuldnerische Haftung wird nicht begründet. Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes erbringt ausschließlich Norbert Schröer.
3. Umfang und Ausführung des Mandats
Gegenstand des Mandats ist die im Einzelfall vereinbarte Tätigkeit, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher oder rechtlicher Erfolg. Die Beratung erfolgt nach deutschem Recht. Ausländisches Recht wird nur geprüft, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist; sonst wird allenfalls auf dessen mögliche Bedeutung hingewiesen.
Die Prüfung der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit einer Maßnahme, der Richtigkeit und Vollständigkeit vom Mandanten vorgelegter Zahlen und Unterlagen sowie die Überwachung von Fristen, die nicht aus dem übertragenen Mandat folgen, gehören nur zum Auftrag, wenn dies gesondert vereinbart ist. Der Berufsträger legt die vom Mandanten erteilten Informationen als richtig und vollständig zugrunde.
Mündliche Auskünfte außerhalb eines erteilten Auftrags sind unverbindlich, soweit sie nicht in Textform bestätigt werden. Der Berufsträger darf zur Ausführung des Mandats Mitarbeiter, fachkundige Dritte und Dienstleister hinzuziehen, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind (§ 43e BRAO, § 62a StBerG). Beratungsergebnisse beziehen sich auf die Rechtslage und die Tatsachen zum Zeitpunkt der Beratung; eine Pflicht, den Mandanten nach Mandatsende über spätere Änderungen zu unterrichten, besteht nicht.
4. Pflichten des Mandanten
Der Mandant unterrichtet den Berufsträger vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig über alle für das Mandat bedeutsamen Umstände und übergibt die erforderlichen Unterlagen. Er teilt Änderungen seiner Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer mit und ist während des Mandats erreichbar. Schriftsätze, Erklärungen und Entwürfe prüft er darauf, ob die Tatsachen zutreffend und vollständig wiedergegeben sind.
Bei Steuererklärungen und Jahresabschlüssen stellt der Mandant die Unterlagen so rechtzeitig zur Verfügung, dass die gesetzlichen Fristen gewahrt werden können. Geldwäscherechtlich erforderliche Angaben und Nachweise zur Identität und zum wirtschaftlich Berechtigten (§§ 10 ff. GwG) sind vor Beginn der Tätigkeit zu erbringen.
5. Vergütung und Vorschuss
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), soweit nicht in Textform eine Vergütungsvereinbarung, insbesondere ein Zeithonorar, getroffen ist. Auslagen, Reisekosten und die gesetzliche Umsatzsteuer werden zusätzlich berechnet.
Hinweis nach § 49b Abs. 5 BRAO: Richten sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert, berechnet sich die gesetzliche Vergütung nach dem Wert der Angelegenheit.
Der Berufsträger kann angemessene Vorschüsse verlangen (§ 9 RVG, § 8 StBVV) und die Tätigkeit bis zu deren Zahlung zurückstellen; auf Nachteile, die daraus entstehen können, weist er rechtzeitig hin. Rechnungen sind mit Zugang ohne Abzug fällig. Eine Kostenerstattung durch Gegner, Rechtsschutzversicherer oder Dritte lässt die Zahlungspflicht des Mandanten unberührt. In arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz besteht kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten gegen den Gegner (§ 12a ArbGG).
6. Haftung
Der Berufsträger haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung ist nicht im Voraus beschränkt, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird. Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt eine Beschränkung in keinem Fall.
Eine Beschränkung der Haftung für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf die Mindestversicherungssumme von 250.000 € kann durch gesonderte Vereinbarung im Einzelfall getroffen werden (§ 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BRAO, § 67a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StBerG). Der Berufsträger bietet eine solche Vereinbarung insbesondere bei Mandaten mit hohem Haftungsrisiko an; auf Wunsch wird für das einzelne Mandat eine höhere Versicherungsdeckung geprüft.
Haftungsschuldner ist nur der beauftragte Berufsträger (Nr. 2). Das Mandat entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten Dritter, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Arbeitsergebnisse, die für einen bestimmten Zweck erstellt werden, dürfen Dritten nur mit Zustimmung des Berufsträgers zugänglich gemacht werden.
Berufshaftpflichtversicherung: Rechtsanwalt und Steuerberater Norbert Schröer: ERGO Versicherung AG; Rechtsanwältin Adina-Julia Schröer: Allianz Versicherungs-AG. Räumlicher Geltungsbereich jeweils Deutschland und das europäische Ausland. Die Anschriften der Versicherer stehen im Impressum.
7. Kommunikation und Datenschutz
Der Berufsträger darf mit dem Mandant und mit Dritten, die der Mandant benennt, per unverschlüsselter E-Mail kommunizieren, soweit der Mandant nicht widerspricht oder eine verschlüsselte Übermittlung verlangt. Der Mandant ist sich bewusst, dass unverschlüsselte E-Mails von Dritten gelesen werden können. Elektronische Postfächer der Justiz und der Finanzverwaltung (beA, beSt, ELSTER) werden nach den gesetzlichen Vorgaben genutzt.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthalten die Datenschutzhinweise für Mandanten unter schroeer.law/datenschutzhinweise-mandanten.
8. Verschwiegenheit, Handakten und Unterlagen
Der Berufsträger ist zur Verschwiegenheit verpflichtet; die Pflicht besteht nach Mandatsende fort. Die Bürogemeinschaft ist so organisiert, dass die Verschwiegenheit gegenüber dem jeweils anderen Berufsträger gewahrt bleibt, soweit dieser nicht selbst mandatiert ist.
Handakten werden sechs Jahre (Rechtsanwälte, § 50 BRAO) bzw. zehn Jahre (Steuerberater, § 66 StBerG) nach Ablauf des Kalenderjahres aufbewahrt, in dem das Mandat beendet wurde. Die Pflicht erlischt früher, wenn der Mandant aufgefordert wurde, die Handakten in Empfang zu nehmen, und dem nicht binnen sechs Monaten nachkommt. Danach werden sie vernichtet. Originalunterlagen gibt der Berufsträger nach Erledigung des Mandats zurück.
9. Beendigung des Mandats
Mandant und Berufsträger können das Mandat jederzeit kündigen (§ 627 BGB); der Berufsträger nicht zur Unzeit, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor. Die bis zur Beendigung entstandene Vergütung bleibt geschuldet.
10. Widerrufsrecht für Verbraucher
Schließt ein Verbraucher den Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon) oder außerhalb der Kanzleiräume, steht ihm ein Widerrufsrecht zu:
Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Rechtsanwältin Adina-Julia Schröer bzw. Rechtsanwalt und Steuerberater Norbert Schröer, Freiligrathring 18, 40878 Ratingen, Telefon 0176 41686518, E-Mail kontakt@schroeer.law) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular. (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An Rechtsanwältin Adina-Julia Schröer / Rechtsanwalt und Steuerberater Norbert Schröer, Freiligrathring 18, 40878 Ratingen, kontakt@schroeer.law: Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): … – Bestellt am (*): … – Name des/der Verbraucher(s): … – Anschrift des/der Verbraucher(s): … – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) – Datum. (*) Unzutreffendes streichen.
11. Streitbeilegung, anwendbares Recht, Gerichtsstand
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Bei Streitigkeiten kann die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf bzw. die Steuerberaterkammer Düsseldorf auf Antrag vermitteln.
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Kanzleisitz in Ratingen. Ist der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Ratingen bzw. das für Ratingen zuständige Gericht.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
