Der Koalitionsausschuss hat sich am 1. Juli 2026 auf eine Reform des Einkommensteuertarifs mit einem Entlastungsvolumen von rund 10 Milliarden Euro pro Jahr verständigt. Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 am 2. September 2026 im Kabinett beschlossen; beschlossenes Recht ist die Reform damit noch nicht.
Die Neuregelung
Nach Koalitionsbeschluss und Regierungsentwurf sind vorgesehen:
- Grundfreibetrag: Anhebung in zwei Stufen auf 12.564 Euro (2027) und 12.900 Euro (2028).
- Tarifverlauf: Die zweite Progressionszone wird bis 70.600 Euro abgeflacht; der Spitzensteuersatz von 42 Prozent bleibt unverändert, greift aber später.
- Reichensteuer: Der Satz von 45 Prozent soll bereits ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen gelten, ab 280.000 Euro ein neuer Satz von 47 Prozent.
- Weitere Punkte: höheres Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.430 Euro, Kürzung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen.
Die Reform soll im Wesentlichen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und 2028 voll wirken. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen; Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich.
Was das für die Praxis bedeutet
- Steuerpflichtige mit Einkommen über 250.000 Euro sollten prüfen, ob sich das Vorziehen von Einkünften in das Jahr 2026 lohnt.
- Gesellschafter von Kapitalgesellschaften sollten Zeitpunkt und Höhe von Ausschüttungen und Geschäftsführervergütungen für 2026 und 2027 abstimmen.
- Gestaltungen sollten erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens endgültig umgesetzt werden.
Fundstelle: Beschlüsse des Koalitionsausschusses v. 1. 7. 2026; Regierungsentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027 v. 2. 9. 2026; Gesetzgebung steht aus – Quelle
Dieser Beitrag ist Teil des Monatsbrief August 2026 (Rückblick Juli 2026 · Ausgabe 7).
