Mit der Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts schafft die EU erstmals einen einheitlichen Rahmen für vorbereitete Unternehmensverkäufe aus der Insolvenz. Die Richtlinie wurde am 1. April 2026 im Amtsblatt veröffentlicht, ist seit dem 21. April 2026 in Kraft und muss bis zum 22. Januar 2029 in deutsches Recht umgesetzt werden.
Die Neuregelung
- Pre-Pack: In einer Vorbereitungsphase vor Verfahrenseröffnung wird unter Begleitung eines unabhängigen Monitors ein Käufer gesucht; der Prozess muss wettbewerblich, transparent und fair sein. In der anschließenden Liquidationsphase wird der Verkauf im Insolvenzverfahren umgesetzt. Gesicherte Gläubiger dürfen mitbieten, ihre Forderungen aber nur bis zum Marktwert des Unternehmens verrechnen.
- Anfechtung: Mindeststandards gelten für Deckungsanfechtung, unentgeltliche Leistungen und vorsätzliche Benachteiligung; strengere nationale Regeln bleiben zulässig.
- Vermögensermittlung: Insolvenzverwalter erhalten besseren Zugang zu Bankkontenregistern und Angaben zu wirtschaftlichen Eigentümern.
- Weitere Punkte: Antragspflicht der Geschäftsleiter binnen drei Monaten nach Kenntnis der Insolvenz sowie Mindestregeln für Gläubigerausschüsse.
Was das für die Praxis bedeutet
- Investoren erhalten einen planbaren Weg, Unternehmen oder Betriebsteile aus der Insolvenz zu erwerben.
- Gesellschafter und Geschäftsleiter sollten die deutsche Umsetzung verfolgen, insbesondere zur Rolle des Monitors und zum Bieterverfahren.
- Bestehende Strukturen sollten auf Anfechtungsrisiken geprüft werden, sobald der deutsche Entwurf vorliegt.
Fundstelle: Richtlinie (EU) 2026/799, ABl. v. 1. 4. 2026 – Quelle
Dieser Beitrag ist Teil des Monatsbrief Oktober 2026 (Rückblick September 2026 · Ausgabe 9).
