Einheitliche Zulassung für Insolvenzverwalter geplant

Bislang entscheidet jedes Insolvenzgericht selbst, wen es für geeignet hält, ein Verfahren zu übernehmen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will dies durch einen einheitlichen Rechtsrahmen ersetzen und hat am 24. Juli 2026 einen Referentenentwurf vorgestellt.

Die Neuregelung

Der Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger sieht im Kern vor:

  • Zulassung: Insolvenzverwalter, Sachwalter und Restrukturierungsbeauftragte benötigen künftig eine bundesweit gültige Zulassung. Berufseinsteiger sollen ihre theoretischen Kenntnisse in einer mündlichen Prüfung nachweisen.
  • Register: Zugelassene werden in ein bundesweites Berufsträgerregister eingetragen, das unter anderem Qualifikation, Ausstattung, Erfahrung und berufsrechtliche Sanktionen ausweist. Die Gerichte sollen darauf bei der Auswahl zugreifen.
  • Aufsicht: Eine neu zu gründende Kammer übernimmt die verfahrensübergreifende Aufsicht; möglich sind Rügen, Geldbußen bis zu fünf Millionen Euro und der Entzug der Zulassung.
  • Übergang: Erfahrene Verwalter mit mindestens 20 Bestellungen, davon fünf schlussgerechnete Regelverfahren, sollen ohne Prüfung zugelassen werden.

Die Frist für Stellungnahmen lief bis zum 25. September 2026. Die Bundesrechtsanwaltskammer lehnt die neue Kammer als Doppelstruktur neben der Anwaltsaufsicht ab.

Was das für die Praxis bedeutet

  • Gläubiger und Schuldner sollen über das Register mehr Transparenz bei der Verwalterauswahl erhalten.
  • Unternehmen, die eine Eigenverwaltung oder ein StaRUG-Verfahren vorbereiten, sollten den weiteren Gesetzgebungsgang verfolgen.

Fundstelle: BMJV, Pressemitteilung v. 24. 7. 2026 – Quelle

Dieser Beitrag ist Teil des Monatsbrief August 2026 (Rückblick Juli 2026 · Ausgabe 7).

Autor: Norbert Schröer, Rechtsanwalt und Steuerberater, Ratingen. norbert.schroeer@schroeer.law

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum angegebenen Datum. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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