Jahressteuergesetz 2026: Steuerzinsen sollen sich verdoppeln

Nachzahlungen an das Finanzamt sollen deutlich teurer werden: Nach dem Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 steigt der Zinssatz der Abgabenordnung ab 2027 von 0,15 auf 0,3 Prozent je vollen Monat. Das Gesetzgebungsverfahren läuft; beschlossen ist die Änderung noch nicht.

Die Neuregelung

  • Steuerzinsen: Anhebung von 1,8 auf 3,6 Prozent pro Jahr für Zinsen, die nach dem 31. Dezember 2026 entstehen. Das betrifft Nachzahlungs- und Erstattungszinsen gleichermaßen.
  • Elektronische Bekanntgabe: Ab 1. Januar 2027 sollen Steuerbescheide grundsätzlich elektronisch über das ELSTER-Nutzerkonto bekanntgegeben werden, sofern ein aktives Konto besteht.
  • Stellungnahme des Bundesrats: Der Bundesrat hat am 25. September 2026 Stellung genommen. Er fordert unter anderem, die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 auf 1.200 Euro anzuheben und den Sammelposten abzuschaffen, sowie bei der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) den Zeitraum für eine Rücknahme auf den übernächsten Veranlagungszeitraum auszudehnen.

Ob die Vorschläge des Bundesrats übernommen werden, entscheidet sich im weiteren Verfahren im Bundestag.

Was das für die Praxis bedeutet

  • Vorauszahlungen sollten realistisch an die erwartete Steuer angepasst werden, um Nachzahlungszinsen zu vermeiden.
  • Bei laufenden Betriebsprüfungen kann eine freiwillige Zahlung auf erwartete Mehrsteuern den Zinslauf begrenzen.
  • Das ELSTER-Postfach sollte regelmäßig kontrolliert werden, da Einspruchsfristen an die Bekanntgabe anknüpfen.

Fundstelle: BMF, Pressemitteilung v. 12. 8. 2026; BR-Drs. 447/26 (B) v. 25. 9. 2026 – Quelle

Dieser Beitrag ist Teil des Monatsbrief Oktober 2026 (Rückblick September 2026 · Ausgabe 9).

Autor: Norbert Schröer, Rechtsanwalt und Steuerberater, Ratingen. norbert.schroeer@schroeer.law

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum angegebenen Datum. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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