Notar haftet für verschleppte Nachlassverzeichnisse

Pflichtteilsberechtigte können vom Erben ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangen. Verzögert der beauftragte Notar die Erstellung, muss er für die Folgen einstehen. Das Oberlandesgericht Celle hat einem Erben Schadensersatz von 11.691,78 Euro zugesprochen.

Die Entscheidung

Nach dem Erbfall beauftragte der Erbe im September 2021 einen Notar mit dem Nachlassverzeichnis, das sein pflichtteilsberechtigter Bruder verlangt hatte. Die zugesagte Frist wurde mehrfach bis zum 1. März 2022 verlängert, vorgelegt wurde das Verzeichnis erst am 31. Mai 2022. In der Zwischenzeit erhob der Bruder Stufenklage. Der Erbe musste dessen Kosten tragen und eigene Anwaltskosten aufwenden. Das Landgericht Stade wies die Klage gegen den Notar ab, das OLG änderte das Urteil ab.

Der Verzug mit dem Verzeichnis ist eine Amtspflichtverletzung (§ 19 Abs. 1 BNotO). Die Fälligkeit richtet sich vorrangig nach der Vereinbarung der Beteiligten (§ 271 Abs. 1 BGB); einer Mahnung bedurfte es nicht. Den Einwand fehlenden Verschuldens ließ das Gericht nicht gelten, weil der Notar nicht konkret dargelegt hatte, welche Tätigkeiten er entfaltet hatte. Ein Mitverschulden des Erben verneinte es.

Was das für die Praxis bedeutet

  • Erben sollten mit dem Notar einen verbindlichen Fertigstellungstermin vereinbaren und schriftlich festhalten.
  • Verlängerungen sollten ebenfalls dokumentiert werden; sie bestimmen den Fälligkeitszeitpunkt.
  • Entstehen durch die Verzögerung Prozesskosten, kommt ein Regress gegen den Notar in Betracht.

Fundstelle: OLG Celle, Urteil v. 30. 12. 2025 – 3 U 72/25 – Quelle

Dieser Beitrag ist Teil des Monatsbrief Februar 2026 (Rückblick Januar 2026 · Ausgabe 1).

Autorin: Adina-Julia Schröer, Rechtsanwältin, Ratingen. Steuerliche Hinweise: Norbert Schröer, Rechtsanwalt und Steuerberater.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum angegebenen Datum. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Sprechen wir über Ihre Situation.

Ein vertrauliches Erstgespräch klärt, welche Gestaltung in Ihrem Fall trägt. Termine nach Vereinbarung – in Ratingen, in Burbach oder per Video.