SPD legt Konzept zur Erbschaftsteuer vor

Mit einem Konzeptpapier hat die SPD Mitte Januar 2026 ihre Vorstellungen für eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorgelegt. Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Gesetzentwurf, sondern um einen Beitrag zur politischen Debatte.

Der Stand der Debatte

Das Papier sieht im Kern vor:

  • Lebensfreibetrag: Jeder Erwerber soll einmalig 1 Mio. Euro steuerfrei erhalten können, davon 900.000 Euro für Erwerbe innerhalb der Familie und 100.000 Euro für Erwerbe von Dritten. Die heutigen Freibeträge, die sich alle zehn Jahre erneut nutzen lassen, entfielen.
  • Unternehmensvermögen: An die Stelle der bisherigen Verschonungsregeln soll ein Freibetrag von 5 Mio. Euro treten. Darüber hinausgehendes Vermögen würde progressiv besteuert.
  • Stundung: Für Betriebe, die Arbeitsplätze erhalten, ist eine Stundung von bis zu 20 Jahren vorgesehen.
  • Familienheim: Das selbstgenutzte Familienheim soll steuerfrei bleiben.

Konkrete Steuersätze nennt das Papier nicht. Die Unionsparteien lehnen die Vorschläge ab; in der Fachliteratur wird unter anderem kritisiert, dass der Lebensfreibetrag hinter den heute über mehrere Zehnjahreszeiträume nutzbaren Freibeträgen zurückbleibt. Zudem wird im Laufe des Jahres 2026 eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer erwartet.

Was das für die Praxis bedeutet

  • Ob und in welcher Form die Vorschläge Gesetz werden, ist offen. Geltendes Recht bleibt bis auf Weiteres maßgeblich.
  • Familien, die Vermögen schrittweise übertragen, sollten prüfen, ob sich die Zehnjahresfreibeträge nach heutigem Recht bereits nutzen lassen.
  • Unternehmensübertragungen sollten mit Blick auf die bestehenden Verschonungsregeln (§§ 13a, 13b ErbStG) langfristig geplant werden.

Fundstelle: SPD-Konzeptpapier „FairErben“, vorgestellt am 13. 1. 2026 – Quelle

Dieser Beitrag ist Teil des Monatsbrief Februar 2026 (Rückblick Januar 2026 · Ausgabe 1).

Autorin: Adina-Julia Schröer, Rechtsanwältin, Ratingen. Steuerliche Hinweise: Norbert Schröer, Rechtsanwalt und Steuerberater.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum angegebenen Datum. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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