Steuerliche Änderungen ab 2027: Was bereits feststeht – und was geplant ist

Stand: 29. September 2026

Das Steuerjahr 2027 bringt für Privatpersonen und Unternehmen zahlreiche Änderungen. Ein Teil davon ist bereits gesetzlich beschlossen. Andere Maßnahmen befinden sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren und können sich bis zum Jahresende noch ändern.

Besonders relevant sind die geplante Reform des Einkommensteuertarifs, höhere Freibeträge und ein höheres Kindergeld, neue Belastungen für sehr hohe Einkommen, die nächste Stufe der E-Rechnung sowie weitere Schritte bei der Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens.

Wir geben einen Überblick über die wichtigsten bislang bekannten Änderungen.

1. Einkommensteuer: Grundfreibetrag soll auf 12.564 Euro steigen

Nach dem vom Bundeskabinett am 2. September 2026 beschlossenen Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 soll der steuerliche Grundfreibetrag zum 1. Januar 2027 von derzeit 12.348 Euro auf 12.564 Euro steigen.

Für 2028 ist bereits eine weitere Anhebung auf 12.900 Euro vorgesehen.

Zugleich soll der Einkommensteuertarif verändert werden. Insbesondere die zweite Progressionszone soll abgeflacht werden. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 70.600 Euro einsetzen.

Damit sollen insbesondere kleinere und mittlere Einkommen entlastet werden. Die Reform soll in zwei Stufen erfolgen und ab 2028 ihre volle Wirkung erreichen.

Wichtig: Die Einkommensteuerreform ist derzeit noch nicht endgültig beschlossen. Grundlage ist der Regierungsentwurf vom 2. September 2026.

2. Kindergeld und Kinderfreibetrag sollen steigen

Auch Familien sollen ab 2027 steuerlich entlastet werden.

Nach dem Regierungsentwurf ist vorgesehen:

  • Das Kindergeld steigt von 259 Euro auf 267 Euro pro Kind und Monat.
  • Die steuerlichen Kinderfreibeträge steigen auf insgesamt 10.056 Euro je Kind.
  • Für 2028 sind bereits weitere Erhöhungen auf 272 Euro Kindergeld und 10.236 Euro Kinderfreibetrag vorgesehen.

Wie bisher prüft das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob sich für die Eltern das Kindergeld oder die Berücksichtigung der Kinderfreibeträge günstiger auswirkt.

3. Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll auf 1.430 Euro steigen

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von derzeit 1.230 Euro auf 1.430 Euro jährlich angehoben werden.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum angegebenen Datum. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Sprechen wir über Ihre Situation.

Ein vertrauliches Erstgespräch klärt, welche Gestaltung in Ihrem Fall trägt. Termine nach Vereinbarung – in Ratingen, in Burbach oder per Video.