Zinslose Kaufpreisraten in der Familie: kein fiktiver Zins

Eltern, die ihren Kindern eine Immobilie verkaufen und den Kaufpreis zinslos stunden, müssen keinen fiktiven Zins mehr versteuern. Der Bundesfinanzhof hat seine langjährige Rechtsprechung aufgegeben, nach der in jeder Rate ein steuerpflichtiger Zinsanteil steckte.

Die Entscheidung

In beiden Verfahren hatten Eltern ein bebautes Grundstück an ihr Kind verkauft und den Kaufpreis zinslos in monatlichen Raten gestundet; in einem Fall über 258 Raten, also rund 21,5 Jahre, mit Wertsicherungsklausel. Das Finanzamt zerlegte die Raten nach § 12 Abs. 3 BewG in Tilgung und Zins und besteuerte den Zinsanteil als Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Der BFH folgte dem nicht: Vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass die Raten in voller Höhe Gegenleistung sind und die Stundung zinslos gewährt wird, liegt eine unentgeltliche Stundung vor. Die Raten mindern vollständig die Kaufpreisforderung; § 12 Abs. 3 BewG kann einen Zins nicht gegen die Vereinbarung fingieren. Die Urteile betreffen Forderungen im Privatvermögen. Offen gelassen hat der BFH, wie zu verfahren ist, wenn die Veräußerung innerhalb der Zehnjahresfrist ein privates Veräußerungsgeschäft auslöst.

Was das für die Praxis bedeutet

  • Die Zinslosigkeit und die Anrechnung der Raten auf den Kaufpreis sollten im Vertrag ausdrücklich geregelt werden.
  • Der Kaufpreis sollte marktgerecht sein; ein zu niedriger Preis führt zu einer gemischten Schenkung.
  • Der Verzicht auf Zinsen kann schenkungsteuerlich als Zuwendung zu würdigen sein; die Freibeträge sollten einbezogen werden.
  • Bei Verkäufen innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung ist Vorsicht geboten.

Fundstelle: BFH, Urteile v. 24. 3. 2026 – VIII R 30/24, veröffentlicht am 11. 6. 2026, und VIII R 1/23 – Quelle

Dieser Beitrag ist Teil des Monatsbrief Oktober 2026 (Rückblick September 2026 · Ausgabe 9).

Autorin: Adina-Julia Schröer, Rechtsanwältin, Ratingen. Steuerliche Hinweise: Norbert Schröer, Rechtsanwalt und Steuerberater.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum angegebenen Datum. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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