Erbschaftsteuer: Entscheidungen noch 2026 erwartet

Die Debatte um eine Reform der Erbschaftsteuer gewinnt an Tempo. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat am 20. Mai 2026 im Bundestag erklärt, er erwarte noch in diesem Jahr politische Entscheidungen.

Der Stand der Debatte

Klingbeil verknüpft seine Erwartung mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer, das im Laufe des Jahres erwartet wird. Es werde ein politisches Zeitfenster öffnen: „Darauf sollten wir uns vorbereiten. Wir tun das jedenfalls im Finanzministerium.“ Die geltende Erbschaftsteuer hält er für ungerecht.

Einen Gesetzentwurf gibt es bislang nicht. Inhaltlich liegt vor allem das Konzeptpapier der SPD vom Januar 2026 auf dem Tisch. Es sieht einen einmaligen Lebensfreibetrag von 1 Mio. Euro anstelle der alle zehn Jahre nutzbaren Freibeträge sowie einen Freibetrag von 5 Mio. Euro für Unternehmensvermögen an Stelle der heutigen Verschonungsregeln vor. Der Koalitionspartner CDU/CSU lehnt diese Vorschläge ab. Wie eine Reform aussehen wird und ab wann sie gilt, ist damit offen.

Was das für die Praxis bedeutet

  • Übertragungen, die ohnehin geplant sind, sollten auf ihren Zeitpunkt geprüft werden; maßgeblich ist bis zu einer Änderung das geltende Recht.
  • Eine Rückwirkung ist nach der Rechtsprechung spätestens ab einem Gesetzesbeschluss des Bundestags möglich (BFH, II R 7/23).
  • Bei Unternehmensvermögen sollten die Voraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG, insbesondere Verwaltungsvermögen sowie Lohnsummen- und Behaltensfristen, frühzeitig geprüft werden.

Fundstelle: Äußerungen des Bundesfinanzministers im Bundestag v. 20. 5. 2026 – Quelle

Dieser Beitrag ist Teil des Monatsbrief Juni 2026 (Rückblick Mai 2026 · Ausgabe 5).

Autorin: Adina-Julia Schröer, Rechtsanwältin, Ratingen. Steuerliche Hinweise: Norbert Schröer, Rechtsanwalt und Steuerberater.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum angegebenen Datum. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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