Monatsbrief · Rückblick Mai 2026 · Ausgabe 5
Monatsbrief Juni 2026
Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt – mit einer Verdopplung der Steuerzinsen ab 2027. Der Bundesfinanzminister erwartet politische Entscheidungen zur Erbschaftsteuer noch in diesem Jahr. Für Geschäftsführer wichtig: Die steuerlichen Pflichten enden mit dem Verlust des Amtes, nicht erst mit dem Registereintrag.
Auf einen Blick
- JStG 2026: Steuerzinsen sollen ab 2027 auf 0,3 % pro Monat steigen
- Erbauseinandersetzung: Anwaltskosten mindern die Erbschaftsteuer
- Arbeitszimmer: Ohne zeitnahe Aufzeichnung kein Abzug
- Haftung des Geschäftsführers endet mit dem Amt
