Für Unternehmensgruppen mit US-Gesellschaftern ist ein langjähriger Streit beendet: Der Bundesfinanzhof gewährt einer US-amerikanischen S Corporation die volle abkommensrechtliche Entlastung von der Kapitalertragsteuer auf Dividenden ihrer deutschen Tochter-GmbH.
Der Fall
Eine S Corporation – in den USA steuerlich transparent – hielt sämtliche Anteile an einer deutschen GmbH. Auf eine Ausschüttung im Jahr 2013 wurde Kapitalertragsteuer einbehalten. Das Bundeszentralamt für Steuern erstattete nur teilweise und berief sich auf § 50d Abs. 1 Satz 11 EStG in der damaligen Fassung.
Die Entscheidung
Nach dem DBA USA gelten die Einkünfte einer transparenten US-Gesellschaft als von einer in den USA ansässigen Person bezogen. Die S Corporation kann daher das Schachtelprivileg beanspruchen. § 50d Abs. 1 Satz 11 EStG a. F. wirkt nach dem BFH ausschließlich verfahrensrechtlich: Er regelt, wer die Erstattung verlangen kann, nicht aber deren Höhe.
Was das für die Praxis bedeutet
- Offene Erstattungsverfahren hybrider US-Gesellschaften sollten mit Blick auf das Urteil geprüft und fortgeführt werden.
- Bei neuen Strukturen die heutige Fassung des § 50d EStG und die Missbrauchsregeln gesondert prüfen.
Fundstelle: BFH, Urteil v. 11. 3. 2026 – I R 13/23, veröffentlicht am 28. 5. 2026 – Quelle
Dieser Beitrag ist Teil des Monatsbrief Juni 2026 (Rückblick Mai 2026 · Ausgabe 5).
