Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026

Mit dem Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 hat das Bundesfinanzministerium im Mai ein umfangreiches Paket vorgelegt. Für Unternehmer und Immobilieneigentümer sind vor allem die Verzinsung, die Forschungszulage und die Kaufpreisaufteilung von Bedeutung.

Die geplante Neuregelung

  • Steuerzinsen: Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen soll ab 1. Januar 2027 von 0,15 auf 0,3 Prozent pro Monat steigen, also auf 3,6 Prozent im Jahr.
  • Forschungszulage: Die beihilferechtliche Obergrenze soll von 15 auf 25 Millionen Euro angehoben werden, rückwirkend ab 1. Januar 2026.
  • Kaufpreisaufteilung: Für bebaute Grundstücke soll gesetzlich geregelt werden, wie der Kaufpreis auf Grund und Boden und Gebäude aufzuteilen ist. Eine vertragliche Aufteilung soll grundsätzlich bindend sein, wenn sie die realen Wertverhältnisse nicht grundlegend verfehlt.
  • Umsatzsteuerliche Organschaft: Ab 2030 soll ein Erklärungsverfahren gegenüber dem Finanzamt gelten.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 12. August 2026 beschlossen; das parlamentarische Verfahren läuft. Änderungen sind möglich.

Was das für die Praxis bedeutet

  • Vorauszahlungen realistisch bemessen: Nachzahlungen werden ab 2027 teurer.
  • Bei Immobilienkäufen die Kaufpreisaufteilung im Vertrag begründen und dokumentieren – sie wird für die Abschreibung künftig noch wichtiger.
  • Forschende Unternehmen sollten prüfen, ob sie von der höheren Obergrenze schon für 2026 profitieren.

Fundstelle: BMF, Referentenentwurf v. 19. 5. 2026; Kabinettsbeschluss v. 12. 8. 2026 – Quelle

Dieser Beitrag ist Teil des Monatsbrief Juni 2026 (Rückblick Mai 2026 · Ausgabe 5).

Autor: Norbert Schröer, Rechtsanwalt und Steuerberater, Ratingen. norbert.schroeer@schroeer.law

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum angegebenen Datum. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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