EU Inc.: Vereinfachte Abwicklung für Start-ups geplant

Die Europäische Kommission hat am 18. März 2026 ihren Vorschlag für ein sogenanntes 28. Regime vorgelegt. Die neue europäische Gesellschaftsform „EU Inc.“ soll Gründung, Finanzierung und Wachstum über Grenzen hinweg erleichtern und enthält auch eigene Regeln für das Scheitern.

Die Neuregelung

Die Gründung soll vollständig digital binnen 48 Stunden möglich sein, ohne Mindestkapital und zu Kosten von unter 100 Euro. Auch die Liquidation soll digital ablaufen. Für innovative Start-ups sieht der Entwurf ein vereinfachtes Abwicklungsverfahren vor. Nach Berichten knüpft es allein an die Zahlungsunfähigkeit an, nicht an die Überschuldung, ist auf Liquidation statt Sanierung ausgerichtet und kommt nicht in jedem Fall mit einem Insolvenzverwalter aus. Parlament und Rat verhandeln nun; die Kommission strebt eine Einigung bis Ende 2026 an.

In der Börsen-Zeitung vom 24. März 2026 äußerten Insolvenzpraktiker Bedenken: Unklar sei, wann ein Unternehmen als innovativ gilt, wie Vermögenswerte ohne unabhängigen Verwalter geprüft werden und wie sich die Regeln zum nationalen Insolvenzrecht verhalten. Zudem könnten Haftungsrisiken der Geschäftsleiter entstehen, wenn Finanzierungsaussichten im Nachhinein anders bewertet werden.

Was das für die Praxis bedeutet

  • Noch kein geltendes Recht: Der Vorschlag kann sich im Verfahren wesentlich ändern.
  • Rechtsformwahl offenhalten: Gründer und Investoren sollten Vor- und Nachteile gegenüber der GmbH erst anhand der endgültigen Fassung bewerten.
  • Krisenpflichten bleiben: Bis dahin gelten für deutsche Gesellschaften die Pflichten aus StaRUG und InsO unverändert.

Fundstelle: EU-Kommission, Verordnungsvorschlag v. 18. 3. 2026 (EU Inc./28. Regime); Börsen-Zeitung v. 24. 3. 2026 – Quelle

Dieser Beitrag ist Teil des Monatsbrief April 2026 (Rückblick März 2026 · Ausgabe 3).

Autor: Norbert Schröer, Rechtsanwalt und Steuerberater, Ratingen. norbert.schroeer@schroeer.law

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zum angegebenen Datum. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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