Monatsbrief · Rückblick März 2026 · Ausgabe 3
Monatsbrief April 2026
Für die Nachfolgeplanung wichtig sind im März zwei BFH-Entscheidungen: Abfindungen für einen Pflichtteilsverzicht bleiben einkommensteuerfrei, auch in Raten, und die rückwirkende Verschärfung beim Verwaltungsvermögen von 2016 hält der BFH für zulässig. Organgesellschaften sollten ihre Gewinnabführung zügig vollziehen – und in der Krise gilt: Auch Geldauflagen können angefochten werden.
Auf einen Blick
- Organschaft: Gewinnabführung binnen zwölf Monaten buchen
- Pflichtteilsverzicht gegen Raten bleibt einkommensteuerfrei
- § 13b Abs. 10 ErbStG durfte rückwirkend gelten
- Geldauflage im Strafverfahren ist insolvenzanfechtbar
