Monatsbrief April 2026

Monatsbrief · Rückblick März 2026 · Ausgabe 3

Monatsbrief April 2026

Für die Nachfolgeplanung wichtig sind im März zwei BFH-Entscheidungen: Abfindungen für einen Pflichtteilsverzicht bleiben einkommensteuerfrei, auch in Raten, und die rückwirkende Verschärfung beim Verwaltungsvermögen von 2016 hält der BFH für zulässig. Organgesellschaften sollten ihre Gewinnabführung zügig vollziehen – und in der Krise gilt: Auch Geldauflagen können angefochten werden.

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Auf einen Blick

  • Organschaft: Gewinnabführung binnen zwölf Monaten buchen
  • Pflichtteilsverzicht gegen Raten bleibt einkommensteuerfrei
  • § 13b Abs. 10 ErbStG durfte rückwirkend gelten
  • Geldauflage im Strafverfahren ist insolvenzanfechtbar

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