Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 beschlossen. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet; der Bundesrat hat am 25. September 2026 Stellung genommen, die Beratungen im Bundestag stehen aus.
Die Neuregelung
- Kapitalertragsteuer: Beschränkt steuerpflichtige Großaktionäre mit mindestens 10 Prozent Beteiligung sollen bei sammelverwahrten Aktien keine Freistellung im Voraus mehr erhalten, sondern die Erstattung nachträglich beantragen. Die Freigrenze für Lizenzzahlungen ins Ausland soll von 10.000 Euro auf 100.000 Euro steigen.
- Elektronische Bekanntgabe: Ab 1. Januar 2027 sollen Steuerbescheide grundsätzlich elektronisch bekanntgegeben werden, wenn ein aktives ELSTER-Nutzerkonto besteht; eine Einwilligung ist nicht mehr erforderlich.
- Forschungszulage: Die Obergrenze soll auf bis zu 25 Millionen Euro je Unternehmen und Vorhaben steigen; eine neue Ablaufhemmung schützt vor Fristverlust bei verzögerten Bescheinigungen.
- Steuerzinsen: Der Zinssatz nach der Abgabenordnung soll ab 2027 von 0,15 auf 0,3 Prozent je vollen Monat steigen, also von 1,8 auf 3,6 Prozent pro Jahr.
Was das für die Praxis bedeutet
- Ausländische Konzernmütter deutscher Aktiengesellschaften sollten Liquiditätseffekte aus dem Wegfall der Freistellung einplanen.
- Wer ein ELSTER-Konto nutzt, sollte das Postfach regelmäßig prüfen, da Einspruchsfristen an die elektronische Bekanntgabe anknüpfen.
- Erwartete Nachzahlungen für Veranlagungen, bei denen Zinsen erst nach 2026 entstehen, sollten durch angepasste Vorauszahlungen begrenzt werden.
Fundstelle: BMF, Pressemitteilung v. 12. 8. 2026 – Quelle
Dieser Beitrag ist Teil des Monatsbrief September 2026 (Rückblick August 2026 · Ausgabe 8).
