Monatsbrief · Rückblick August 2026 · Ausgabe 8
Monatsbrief September 2026
Im August hat das Bundeskabinett das Jahressteuergesetz 2026 beschlossen. Beim geerbten Familienheim zeigt der BFH gleich zweimal Augenmaß – beim Umfang der Befreiung und bei der Frist für den Einzug. Für Geschäftsführer in der Krise wichtig: Ein Insolvenzantrag kann bis zur Eröffnung zurückgenommen werden, auch durch einen Mitgeschäftsführer.
Auf einen Blick
- Kabinett beschließt Jahressteuergesetz 2026
- Familienheim: Garten und Zuweg sind mitbefreit
- Familienheim: Sechs-Monats-Frist für den Einzug ist nicht starr
- Insolvenzantrag: Rücknahme durch Mitgeschäftsführer möglich
